Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bereitstellung von additiver Fertigung und damit verbundenen Dienstleistungen
1. DEFINITIONEN
In dieser Vereinbarung haben aktivierte Begriffe die in Anhang 1 angegebenen Bedeutungen
2. GELTUNGSBEREICH
2.1 Diese Vereinbarung tritt für beide Parteien ab dem Datum des Inkrafttretens in Kraft und ist vertraglich bindend. Sie bleibt in Kraft, bis alle in der Auftragsannahme aufgeführten Dienstleistungen von Ricoh erbracht und vom Kunden bezahlt wurden.
2.2 Diese Vereinbarung enthält die Bedingungen, zu denen Ricoh tätig wird
3. BESTELLUNGEN UND VERTRAGSBILDUNG
3.1 Von Zeit zu Zeit kann der Kunde Anfragen in Bezug auf den Kauf von Dienstleistungen stellen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Beratung, Design, Herstellung von Additiven und / oder Nachbearbeitung von Dienstleistungen von Ricoh.
3.2 Nach Eingang einer Anfrage gemäß Abschnitt 3.1 möchte Ricoh möglicherweise elektronische Materialien, die Teil des Designs sind, durch spezielle Software verarbeiten, um ihre Eignung für die Erbringung der vorgeschlagenen Dienstleistungen zu prüfen. Der Kunde verpflichtet sich, die erforderliche Zusammenarbeit in Bezug auf die oben genannten Punkte zu leisten. Überarbeitungen der Materialien werden dem Kunden zur Genehmigung übermittelt.
3.3 Ricoh kann ein Angebot erstellen, in dem die Einzelheiten der von Ricoh angebotenen Dienstleistungen aufgeführt sind. Ein solches Angebot gilt als Aufforderung zur Bearbeitung und nicht als Angebot.
3.4 Wenn der Kunde sich damit einverstanden erklärt, an die Bedingungen des von Ricoh gemäß Ziffer 3.3 herausgegebenen Angebots gebunden zu sein, wird er eine Bestellung aufgeben. Der Kunde wird sicherstellen, dass die Bestellung korrekt und vollständig ist. Mit der Erteilung einer Bestellung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, bestätigt, garantiert und versichert, dass: (i) er auf der Grundlage der im Angebot enthaltenen Informationen einen Vertrag mit Ricoh abschließen möchte; (ii) es akzeptiert, dass diese Vereinbarung für das Angebot und die Dienstleistungen gilt; (iii) alle Informationen, die Ricoh während des Bestellvorgangs zur Verfügung gestellt werden, sind in endgültiger Form und korrekt und vollständig; (iv) es genehmigt die Überarbeitungen der Materialien (wenn und soweit Ricoh ihm solche Überarbeitungen gemäß Ziffer 3.2 zur Verfügung gestellt hat); und (v) es akzeptiert, dass jeder von Ricoh vereinbarte Druck von Ricoh innerhalb der von Ricoh in der Auftragsannahme angegebenen Toleranzen durchgeführt wird.
3.5 Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden dar, Dienstleistungen von Ricoh zu den Bedingungen dieser Vereinbarung zu erwerben.
3.6 Der Kunde stellt sicher, dass die Bestellung die folgenden Informationen enthält: Beschreibung der angeforderten zu erbringenden Dienstleistungen, angeforderte Artikelmenge, angefordertes Abhol- / Lieferdatum, Abhol- / Lieferadresse, Kontaktdaten, Rechnungsadresse, Kundenkontonummer und Unterschrift von einem autorisierten Unterzeichner zusammen mit allen zusätzlichen Informationen, die Ricoh schriftlich benötigt. Der Kunde erkennt an, dass die Ausgabe von Ricoh von den bereitgestellten Informationen abhängt, und stimmt zu, dass Ricoh nicht für Verluste oder Schäden verantwortlich ist, die dadurch entstehen, dass der Kunde keine vollständigen und genauen Informationen zu den vorgenannten Informationen zur Verfügung stellt.
3.7 Ricoh kann nach freiem Ermessen entscheiden, ob eine Bestellung angenommen wird.
3.8 Ein Vertrag über die Lieferung der Dienstleistungen durch Ricoh an den Kunden zu den Bedingungen dieser Vereinbarung kommt zustande, wenn Ricoh die Bestellung durch Erteilung einer Auftragsannahme an den Kunden annimmt und das Datum dieser Auftragsannahme zum „Datum des Inkrafttretens“ wird ”Der Vereinbarung.
3.9 Alle in der Auftragsannahme angegebenen Abhol- / Liefertermine sind nur Schätzungen und die Uhrzeit ist in Bezug auf diese Daten nicht wesentlich.
3.10 Jede Auftragsannahme gibt den Ort und die Bedingungen an, zu denen ein Artikel abgeholt oder geliefert werden soll, sowie die zugehörigen Lieferbedingungen. Wenn die Auftragsannahme in Bezug auf die Lieferung stillschweigend ist, werden alle Artikel ab Werk geliefert (Incoterms 2010).
3.11 Vorbehaltlich Ziffer 3.13 sind die Bedingungen dieser Vereinbarung die einzigen Bedingungen, zu denen Ricoh die Dienstleistungen für den Kunden erbringt, und gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bedingungen die der Kunde vorgibt, im Rahmen einer Bestellung, einer Auftragsbestätigung und / oder eines ähnlichen oder eines anderen Dokuments (unabhängig davon, ob in diesem Vertrag auf ein solches Dokument Bezug genommen wird oder nicht) und aller Bedingungen anzuwenden, die andernfalls durch Handel, Sitte, Praxis oder Verlauf des Handels.
3.12 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 14.3 ist der Kunde nicht berechtigt, die Bestellung zu stornieren, sobald Ricoh eine Auftragsannahme erteilt hat.
3.13 Um Zweifel auszuschließen, unterliegen diese Dienstleistungen einer gesonderten Zusatzvereinbarung für die technische Beratung in Bezug auf solche Rohstoffe, die mit Ricoh schriftlich zu vereinbaren ist, wenn eine Anforderung von Dienstleistungen die Verwendung von Rohstoffen erfordert, die vom Kunden bereitgestellt werden müssen.
4. ZAHLUNG
4.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind die Gebühren für die Leistungen im Voraus zu zahlen. Ricoh ist berechtigt, dem Kunden die Gebühren zum Zeitpunkt oder nach Erteilung der Auftragsannahme in Rechnung zu stellen.
4.2 Jede Rechnung ist vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung zu zahlen. Alle Zahlungen erfolgen in der Währung, die in der Auftragsannahme in frei verfügbaren Mitteln von BACS festgelegt ist, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Ricoh ist nicht verpflichtet, mit der Erbringung der Dienstleistungen zu beginnen, bis die Gebühren in frei verfügbaren Mitteln eingegangen sind.
4.3 Ungeachtet einer angeblichen gegenteiligen Verwendung durch den Kunden ist Ricoh berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden eine angemessene Zahlung des Kunden an eine von Ricoh ausgestellte Rechnung zu leisten.
4.4 Alle Zahlungen werden vom Kunden vollständig zu den Fälligkeitsterminen ohne Abzug, Aufrechnung oder Gegenforderung auf Schadensersatz oder aus einem anderen Grund geleistet.
4.5 Ricoh behält sich das Recht vor, die Gebühren jederzeit mit einer Frist von mindestens 14 Tagen an den Kunden zu ändern, um etwaigen Änderungen der Kosten für die Rohstoffe, der Erbringung der Dienstleistungen und / oder der damit verbundenen Nebenkosten Rechnung zu tragen.
4.6 Wenn der Kunde die Dienstleistungen, Artikel oder Gebühren aus legitimen Gründen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen anfechten möchte, muss Ricoh innerhalb von 20 Tagen nach dem Versand des betreffenden Artikels durch Ricoh und / oder der Bereitstellung der Dienstleistungen, je nachdem, was schriftlich erfolgt, eine schriftliche Mitteilung erhalten das spätere.
4.7 Der Kunde verpflichtet sich, Ricoh ausreichende Finanzinformationen zur Verfügung zu stellen, damit Ricoh auf Anfrage von Zeit zu Zeit die Kreditwürdigkeit des Kunden beurteilen kann. Ricoh wird feststellen, ob auf dem Konto des Kunden eine angemessene Kreditlinie verfügbar ist, und die Parteien werden erörtern, ob und welche anderen Kreditvereinbarungen von Ricoh (falls vorhanden) verlangt werden.
5. ABHILFEN
5.1 Unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsmittel, die Ricoh möglicherweise hat, behält sich Ricoh Folgendes vor: (i) behält sich das Recht vor, Zinsen für alle überfälligen Zahlungen bis zu dem Betrag zu berechnen, der nach dem Gesetz über verspätete Zahlungen zulässig ist. Diese Zinsen fallen ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung an bis die vollständige Zahlung eingegangen ist (sowohl vor als auch nach einem Urteil) und / oder (ii) um die Bereitstellung der Dienste und / oder der Gegenstände auszusetzen, bis die Zahlung der Gebühren und etwaiger aufgelaufener Zinsen eingegangen ist.
5.2 Der Kunde trägt die Rechtskosten von Ricoh auf der Grundlage einer vollständigen Entschädigung, wenn der Kunde gegen diese Vereinbarung verstößt und Ricoh die Bestimmungen dieser Vereinbarung durchsetzen und / oder die Zahlung der hierunter fälligen Beträge zurückfordern muss.
5.3 Zur Deckung der Verwaltungskosten behält sich Ricoh das Recht vor, eine Verwaltungsgebühr von höchstens £ 25 pro Änderung zu erheben, falls der Kunde eine administrative Änderung seiner Kontodaten verlangt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechnungsadresse und / oder für den Fall, dass der Kunde die erneute Ausstellung einer Rechnung verlangt).
6. Vom Kunden gelieferte Materialien
6.1 Der Kunde stellt Ricoh innerhalb des in der Auftragsannahme angegebenen Zeitraums (oder, falls kein Zeitpunkt angegeben ist, innerhalb eines angemessenen Zeitraums von höchstens 10 Tagen) die Materialien zur Verfügung, die Ricoh zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt.
6.2 Sofern in der Auftragsannahme oder unten nicht anders angegeben, verbleibt das Eigentum an den Materialien und dem Originaldesign beim Kunden, und das Eigentum an einem Artikel verbleibt beim Druck oder nach Eingang der vollständigen Zahlung bei Ricoh (je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist) beim Kunden. . Alle Materialien, die Ricoh zur Verfügung gestellt werden, bleiben auf Risiko des Kunden und vorbehaltlich Ziffer 9.1 übernimmt Ricoh keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Materialien, die sich in Ricohs Besitz befinden. Ricoh kann die Materialien, einschließlich des Originaldesigns, nach Abschluss der Dienstleistungen für Ricoh kostenlos aufbewahren.
6.3 Der Kunde garantiert Ricoh und stellt sicher, dass alle Materialien jederzeit für den beabsichtigten Zweck und von zufriedenstellender Qualität geeignet sind. Unbeschadet der Allgemeinheit des Vorstehenden stellt der Kunde in dem Umfang, in dem der Kunde Ricoh auffordert, im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen Drucke bereitzustellen, sicher, dass alle gemäß dem Originaldesign erstellten Artikel von Natur aus sicher und geeignet sind zu diesem Zweck und entspricht allen geltenden Gesetzen, Standards, Vorschriften und Zertifizierungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf gegebenenfalls CE-Kennzeichnung), die möglicherweise gelten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er im Sinne aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften, wo immer auf der Welt, als „Produzent“ angesehen wird.
6.4 Vorbehaltlich der Absätze 6.2 und 6.7 wird Ricoh, sofern in der Auftragsannahme nichts anderes angegeben ist, (i) die Materialien nur zum Zweck der Bereitstellung der Dienstleistungen und / oder Gegenstände für den Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung verwenden; und (ii) keine Änderungen oder Modifikationen an den Materialien vornehmen, außer bei der Bereitstellung der Dienste oder auf andere Weise mit schriftlicher Zustimmung des Kunden.
6.5 Vorbehaltlich Ziffer 9.1 haftet Ricoh gegenüber dem Kunden oder Dritten nicht für Verluste, Schäden oder Mängel, die durch das Eigentum des Kunden verursacht werden.
6.6 Unbeschadet Ziffer 10.4 wird der Kunde Ricoh, soweit dies nach englischem Recht zulässig ist, von allen Verlusten, die sich aus der Verwendung, dem Druck und / oder dem Besitz von Ricoh ergeben oder von dieser in Verbindung stehen, von Ricoh in allen Fällen entschädigen, entschädigen und schadlos halten das Eigentum des Kunden und / oder die Erbringung der Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) tatsächliche oder drohende Produkthaftungsansprüche, die sich aus einem Gegenstand ergeben; (ii) alle behördlichen Ermittlungs- oder Durchsetzungsmaßnahmen, die sich aus einem Gegenstand ergeben; und / oder (iii) alle tatsächlichen oder drohenden Ansprüche, die sich aus den Anweisungen des Kunden in Bezug auf das Originaldesign und / oder das modifizierte Design ergeben.
6.7 Ricoh hat ein allgemeines Pfandrecht an Gegenständen zur Zahlung aller Beträge, die der Kunde Ricoh im Rahmen dieser Vereinbarung schuldet, zur Zahlung durch den Kunden. Wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nach der schriftlichen Mitteilung an Ricoh, dass eine solche Zahlung überfällig ist, keine Zahlung an Ricoh im Rahmen dieser Vereinbarung leistet, ist Ricoh als Vertreter des Kunden berechtigt, eine oder mehrere zu verkaufen Alle Artikel zu Bedingungen und zu Preisen, die Ricoh nach eigenem Ermessen für angebracht hält. Ricoh wird den Erlös eines Verkaufs erstens zur Erstattung der Kosten verwenden, die ihm bei diesem Verkauf entstehen, und zweitens zur Zahlung aller Beträge, die der Kunde aufgrund dieser Vereinbarung aufgrund dieses Verkaufs schuldet, und dem Kunden dann den Restbetrag (falls vorhanden) in Rechnung stellen.
7. RICOH’S GARANTIE
7.1 Die Bewertung und Auswahl der Dienstleistungen (sowie deren Angemessenheit und Eignung für den Kunden) liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
7.2 Ricoh wird die Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis erbringen.
7.3 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Ausgabe der Dienstleistungen vollständig von den Materialien und von der Spezifikation des Kunden abhängt und für: (i) die Rohstoffe (falls relevant); und (ii) den Gegenstand (einschließlich aller Details im Design) und, abgesehen von den Absätzen 7.2 und 9.1, übernimmt Ricoh keine Verantwortung für und übernimmt keine Gewährleistungen in Bezug auf die Ausgabe der Dienstleistungen. Unbeschadet der Allgemeinheit des Vorstehenden und vorbehaltlich Ziffer 7.2 wird jeder Artikel „wie er ist“ bereitgestellt. Vorbehaltlich Ziffer 9.1 übernimmt Ricoh keine Garantie dafür, dass ein Artikel oder ein Rohstoff sicher und für einen bestimmten Zweck geeignet ist Konformitätsstandards erfüllen oder von zufriedenstellender Qualität sein.
7.4 Vorbehaltlich der Absätze 9.1, 9.3 und 9.4 besteht die einzige Haftung von Ricoh für Verstöße gegen die Klausel nach Wahl von Ricoh darin, die Dienstleistungen erneut zu erbringen und / oder Gegenstände zu reparieren oder zu ersetzen, die durch die Nichterfüllung von Ricoh wesentlich beeinträchtigt wurden Dienstleistungen gemäß Ziffer 7.2 oder zur Reduzierung der Gebühren für die betreffenden Dienstleistungen um einen unter den gegebenen Umständen angemessenen Betrag.
7.5 MIT AUSNAHME AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG SCHLIESST RICOH ALLE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND GARANTIEN (AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH, GEWÖHNLICH ODER ANDERWEITIG) AUS, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8. GARANTIEN UND VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
8.1 Der Kunde garantiert, versichert und verpflichtet sich gegenüber Ricoh, dass: (i) es sich um ein Unternehmen handelt und nicht als Verbraucher betrachtet wird; (ii) es hat die Fähigkeit, diesen Vertrag abzuschließen, Ricoh zu ermächtigen, die Dienste bereitzustellen und die Rechte und Lizenzen zu gewähren, die es im Rahmen dieses Vertrags gewähren soll; (iii) Bestellungen werden von autorisierten Unterzeichnern des Kunden an Ricoh gesendet, die den Kunden binden dürfen. (iv) es wird Ricoh schriftlich über Änderungen seiner Umstände informieren, die seine Fähigkeit beeinträchtigen, die Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung zu erhalten und / oder zu bezahlen; (v) Für die Zwecke eines Artikels wird der Kunde aufgrund seiner Bereitstellung der Materialien als Hersteller dieses Artikels angesehen. (vii) es ist voll verantwortlich und behält jederzeit die Verantwortung für alle gesetzlichen Verpflichtungen, die einem „Hersteller“ obliegen, und für alle derartigen Verpflichtungen, die einem „Hersteller“ in Bezug auf ein oder mehrere Produkte auferlegt werden sind die Ausgabe der Dienste einschließlich ohne Einschränkung der Elemente; (viii) Es ist voll und ganz dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Artikel, für die eine CE-Kennzeichnung oder eine andere Kennzeichnung erforderlich ist, die in einem Land erforderlich ist, in das der Artikel geliefert werden soll oder soll, ordnungsgemäß zertifiziert und geprüft wurden und dass die korrekte Dokumentation vorhanden ist. einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Konformitätserklärung oder eine gleichwertige Erklärung, wurde ausgefüllt und wird für einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren oder die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer in den Gerichtsbarkeiten, in die der Artikel geliefert werden soll oder soll, sicher aufbewahrt ;; (ix) Wenn dies von Ricoh verlangt wird, wird es im Falle einer behördlichen Untersuchung oder Untersuchung in Bezug auf die Gegenstände uneingeschränkt mit Ricoh und / oder einer Regulierungsbehörde zusammenarbeiten, einschließlich, ohne Einschränkung, der Offenlegung innerhalb von 5 Tagen nach jeglicher Dokumentation oder Information, die eine Regulierungsbehörde möglicherweise hat Anfrage von Ricoh; und (xi) die Materialien und alle Artikel erfüllen alle relevanten Gesetze, technischen Standards oder Produktsicherheitscodes in allen Ländern, in denen der Artikel verkauft oder geliefert wird.
8.2 Der Kunde verpflichtet sich: (i) unverzüglich alle Unterstützung, Zusammenarbeit, Dokumentation und sonstigen Informationen und / oder Materialien bereitzustellen, die Ricoh benötigt und / oder zumutbar benötigt, damit Ricoh die Dienstleistungen erbringen kann; und (ii) aktuelle Sicherungen aller Daten und Dateien (einschließlich aller Originaldesigns) und angemessene Virenschutzsysteme für sein Geschäft, seine Systeme und Netzwerke.
8.3 Der Kunde garantiert, versichert und verpflichtet sich gegenüber Ricoh, dass die Materialien und Gegenstände nicht: (i) gegen geltende Gesetze, Vorschriften, Standards und / oder andere gesetzliche oder übliche Anforderungen verstoßen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in England und Wales und / oder in den Gerichtsbarkeiten, in denen sich der Kunde befindet, und in allen Gerichtsbarkeiten, in denen sich ein Endbenutzer des Artikels befindet; (ii) in die Liste der verbotenen Gegenstände fallen, die auf der Ricoh-Website verfügbar sind; (iii) als diffamierend, obszön, beleidigend, unanständig, böswillig, hasserfüllt oder entzündlich angesehen werden; (iv) pornografisch oder sexuell explizit sein; (v) zur Förderung von Gewalt, Krieg oder Terrorismus eingesetzt werden oder eingesetzt werden können; (vi) verwendet werden oder verwendet werden können, um ein Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit einer Person oder die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit zu schaffen; Werbung machen, konstituieren oder als Teil einer illegalen oder rechtswidrigen Aktivität verwendet werden; (vii) einen Namen oder eine Marke von Ricoh in Verbindung mit dem Artikel verwenden, einschließlich auf Verpackungen, Bedienungsanleitungen oder anderen begleitenden Dokumentationen oder Materialien; oder (viii) den Eindruck erwecken, der sich aus der Bereitstellung der Dienste durch Ricoh ergibt. Ricoh ist berechtigt, die Erbringung von Dienstleistungen zu verweigern, von denen er glaubt, dass sie (nach freiem Ermessen) dazu führen können, dass der Kunde gegen diese Klausel 8.3 verstößt, und der Kunde stellt Ricoh von und in dem von ihm zulässigen Umfang frei Recht in Bezug auf Verluste, die sich aus einem Verstoß gegen diese Klausel ergeben 8.3.
8.4 Der Kunde garantiert, vertritt, verpflichtet und stellt sicher, dass er der Eigentümer der Materialien und / oder ein ordnungsgemäß autorisierter Lizenznehmer der Materialien ist und dass die Materialien und Gegenstände keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzen, auch nicht ohne Einschränkung ein Ergebnis von Ricoh, der die Dienstleistungen erbringt und / oder die Gegenstände bereitstellt. Der Kunde stellt Ricoh von jeglichen Verlusten frei, die sich aus der Verwendung und / oder Vervielfältigung der Materialien und / oder Gegenstände und / oder von diffamierenden, verleumderischen oder rechtswidrigen Aussagen in den Materialien ergeben oder irgendein Gegenstand.
8.5 Handelt es sich bei dem Artikel um einen Artikel zur Verwendung bei der Arbeit, garantiert der Kunde, dass er angemessene Schritte unternommen hat und weiterhin unternehmen wird, um sicherzustellen, dass der Artikel in seiner Konstruktion und Konstruktion sicher und ohne Gesundheitsrisiken ist Alle Zeiten, in denen der Gegenstand von einer Person bei der Arbeit gemäß Abschnitt 6 (8) des Gesetzes über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz usw. von 1974 oder einem ähnlichen Gesetz in einer relevanten Gerichtsbarkeit eingestellt, verwendet, gereinigt oder gewartet wird.
9. HAFTUNG VON RICOH
9.1 Ricoh schließt seine Haftung (falls vorhanden) nicht aus oder beschränkt sie nicht für: (i) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung, soweit dies gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann; (ii) Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit von Ricoh oder der Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter; oder (iii) jede Angelegenheit, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann.
9.2 Sofern in Ziffer 9.1 nichts anderes bestimmt ist, beschränkt sich die Gesamthaftung von Ricoh gegenüber dem Kunden in Bezug auf Verluste oder Schäden, die in Ziffer 9.3 nicht ausgeschlossen sind, auf: (i) die gezahlten und / oder in Rechnung gestellten und zu zahlenden Gebühren in der drei (3) Monate vor dem Verstoß; oder (ii) zehntausend Pfund (£ 10.000), je nachdem, welcher Wert höher ist.
9.3 Außer wie in Ziffer 9.1 dargelegt, haftet Ricoh gegenüber dem Kunden weder vertraglich noch aus unerlaubter Handlung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit) oder auf andere Weise für eine der folgenden Arten von Verlusten: (i) entgangenen Gewinn; (ii) Einnahmeverlust; (iii) Verlust oder Erschöpfung des Goodwills; (iv) Verlust der Nutzung oder Beschädigung von Daten oder Software; (v) Infektion oder Beschädigung oder Störung von Computerbetriebssystemen oder -programmen (oder Teilen davon); (vi) Verlust oder Beschädigung des Kunden infolge einer Klage eines Dritten gegen den Kunden; und / oder (viii) besondere, indirekte oder Folgeschäden, unabhängig davon, ob solche Verluste vorhersehbar waren oder nicht, und / oder Ricoh wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, dass dem Kunden solche Verluste entstehen könnten.
9.4 Außer wie in Ziffer 9.1 dargelegt, ist Ricoh nicht für Fehler oder Verzögerungen bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen verantwortlich, sofern solche Fehler oder Verzögerungen auf Folgendes zurückzuführen sind: (i) Ungenauigkeiten oder Auslassungen in oder Probleme mit: (a ) das Eigentum des Kunden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf irgendwelche Spezifikationen); und / oder (b) vom Kunden gelieferte oder nicht gelieferte Informationen; oder (ii) Handlungen oder Aufträge des Kunden oder eines Dritten (außer den Subunternehmern von Ricoh).
9.5 Der Kunde erkennt an, dass Ricoh nicht der Hersteller, Hersteller, Importeur oder Designer der Artikel oder der Artikel oder Produkte im Rahmen der Dienstleistungen ist. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Ricoh keine Haftung für die Sicherheit der Ausgabe der Dienstleistungen oder Produkte oder Gegenstände in Design oder Herstellung.
9.6 Ricoh hat die Gebühren auf der Grundlage der in dieser Vereinbarung enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen berechnet. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass diese Ausschlüsse und Haftungsbeschränkungen angemessen sind und sich in den Gebühren widerspiegeln, die ohne diese Bestimmungen höher wären.
10. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE UND AUSBEUTUNG
10.1 Ricoh besitzt alle Rechte am Hintergrund des geistigen Eigentums. Bei der Bereitstellung der Dienste können Ricoh und der Kunde bei der Entwicklung oder Verbesserung des Originaldesigns zusammenarbeiten und / oder Ricoh kann das Originaldesign selbst verbessern. In dem Maße, in dem aufgrund einer solchen Zusammenarbeit und / oder aufgrund von Verbesserungen von Ricoh irgendwelche Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die Technologie und / oder in Bezug auf die Technologie entstehen, werden diese Rechte an geistigem Eigentum Teil des geistigen Eigentums im Hintergrund sein Rechte und werden im Besitz von Ricoh sein. Der Kunde überträgt Ricoh hiermit mit voller Eigentumsgarantie alle derartigen Rechte an geistigem Eigentum.
10.2 Vorbehaltlich Ziffer 10.3 sind alle Rechte, die an Dokumentationen, Daten, Software und / oder Informationen bestehen, die von oder im Auftrag von Ricoh erstellt wurden, Eigentum von Ricoh oder seinen Lizenzgebern.
10.3 10.3 Vorbehaltlich der Absätze 6.2, 10.1 und 10.6 und / oder, sofern in einer Auftragsannahme nicht anders angegeben, ist jegliches geistige Eigentum, das in Bezug auf das ursprüngliche Design, das modifizierte Design und / oder einen Gegenstand erstellt oder erzeugt wurde, Eigentum des Kunden.to clauses 6.2, 10.1 and 10.6 and/or unless otherwise specified in an Order Acceptance, any Intellectual Property created or generated in respect of the Original Design, the Modified Design and/or an Item will be owned by the Customer.
10.4 Ricoh gewährt dem Kunden eine widerrufliche (jedoch nur, wenn der Kunde gegen diese Vereinbarung verstößt), nicht exklusive, weltweite, lizenzgebührenfreie Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums im Hintergrund, die ausschließlich zum Zwecke der Genehmigung und Genehmigung erforderlich ist Ermöglichen, dass der Kunde den Artikel empfängt und verwendet. Um Zweifel auszuschließen, darf der Kunde die Technologie unter keinen Umständen selbst verwenden.
10.5 Der Kunde gewährt Ricoh eine nicht exklusive, weltweite, lizenzgebührenfreie Lizenz (mit dem Recht zur Unterlizenzierung) zur Nutzung, Kopie, Übersetzung und Änderung der Rechte an geistigem Eigentum, die bestehen in:
(i) das ursprüngliche Design, das modifizierte Design und jedes Objekt; und
(ii) Verbesserungen und / oder Ergänzungen des ursprünglichen Designs oder eines modifizierten Designs (unabhängig davon, ob diese durch eine Zusammenarbeit zwischen Ricoh und dem Kunden gemäß Abschnitt 10.1.1 oder auf andere Weise entstanden sind),
wie es für die Bereitstellung der Dienste und die Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlich ist.
10.6 Sofern in der Auftragsannahme angegeben, dass Ricoh geistige Eigentumsrechte am ursprünglichen Design, modifizierten Design, an einem Gegenstand und / oder auf andere Weise an Dienstleistungen oder anderen Rechten an geistigem Eigentum besitzt oder auf Ricoh übertragen hat (ob als Ergebnis) Der Kunde überträgt Ricoh hiermit mit voller Eigentumsgarantie ab dem Datum der Erstellung alle derartigen Rechte an geistigem Eigentum in der zugewiesenen IP mit vollständiger Eigentumsgarantie.
10.7 Der Kunde wird auf eigene Kosten alle derartigen Dokumente ausführen und alle Handlungen und Dinge tun, die Ricoh von Zeit zu Zeit zumutbar anfordert, um das volle Recht, den Titel und das Interesse von Ricoh an den damit verbundenen Rechten und Unterlagen zu sichern und welches ist der Gegenstand dieser Klausel 10.
10.8 Die Parteien sind sich einig, dass Ricoh keine Verantwortung für und keine Haftung für versehentliche oder sonstige Verstöße gegen Rechte Dritter trägt, die sich aus der Bereitstellung der Dienste durch Ricoh oder dem Erhalt der Dienstleistungen durch Ricoh ergeben / oder aus dem Druck von Ricoh im Namen des Kunden gemäß den Anweisungen des Kunden oder der Verwendung eines Artikels oder Designs durch den Kunden.
10.9 Der Kunde stellt Ricoh von und gegen Verluste frei, die aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Verfahren entstehen, die von einer Person gegen Ricoh geltend gemacht, bedroht oder bedroht werden, die eine tatsächliche oder angebliche Verletzung der Rechte Dritter darstellt oder entsteht aus oder in Verbindung mit der Bereitstellung der Dienstleistungen durch Ricoh oder dem Empfang der Dienstleistungen durch den Kunden und / oder aus dem Druck durch Ricoh im Namen des Kunden gemäß den Anweisungen des Kunden oder der Verwendung von Materialien, Gegenständen und / oder Design von Ricoh oder dem Kunden.
11. MAJEURE KRAFT
Ricoh kann ohne Haftung die Leistung verzögern und / oder diese Vereinbarung aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Feuer, Erdbeben, Explosion, Überschwemmung, Streik, kündigen , Aussperrung, einstweilige Verfügung oder Telekommunikation, Stromausfall oder Versagensquelle, Verzögerungen, die durch Zoll- und / oder Export- und / oder Importgesetze und -vorschriften verursacht oder damit verbunden sind (unabhängig davon, ob es sich um die Einfuhr, Ausfuhr, Verbringung und / oder Lagerung von Gegenständen, Materialien oder andernfalls) und / oder die Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen, Personal, Produkten und / oder Materialien.
12. VERTRAULICHKEIT
Außer in Bezug auf einen Beauftragten und / oder Subunternehmer gemäß Ziffer 13.2 und / oder einen Mitarbeiter und / oder Direktor innerhalb der verbundenen Unternehmen der Parteien (vorausgesetzt, jeder hat solche Mitarbeiter oder Direktoren beraten, denen vertrauliche Informationen des anderen offengelegt werden Gemäß dieser Vereinbarung, nach der diese Mitarbeiter verpflichtet sind, die Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen zu wahren, wird keine Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Person eine Person verwenden, veröffentlichen oder offenlegen oder eine der Ursachen verursachen oder zulassen seine Bediensteten, Vertreter oder Subunternehmer zur Verwendung, Veröffentlichung oder Offenlegung vertraulicher Informationen, die sie von den anderen erhalten haben, außer zur Erfüllung ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung, mit Ausnahme von vertraulichen Informationen: (i) die allgemein verfügbar werden in die Public Domain anders als durch ihre unbefugte Offenlegung durch die empfangende Partei; oder (ii) die einer Partei auf andere Weise als unter Verletzung einer Vertrauenspflicht gegenüber der anderen Partei in den Besitz gekommen sind oder gelangen können; oder (iii) die sich bereits im Besitz einer Partei mit Offenlegungsrecht befindet; oder (iv) die gesetzlich offengelegt werden müssen.
13. ÜBERTRAGUNG UND UNTERAUFTRAG
13.1 Der Kunde wird diese Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Ricoh weder ganz noch teilweise an eine andere Person abtreten.
13.2 Ricoh kann diese Vereinbarung ganz oder teilweise an eine andere Person abtreten und / oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung an Dritte vergeben. Die vollständige oder teilweise Vergabe von Unteraufträgen durch Ricoh an seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag entbindet Ricoh nicht von seiner Verantwortung für die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden.
14. KÜNDIGUNG
14.1 Ricoh kann diesen Vertrag oder einen anderen Vertrag zwischen Ricoh und dem Kunden mit sofortiger Wirkung auf schriftliche Mitteilung kündigen: (i) (a) gemäß Ziffer 14.3; und / oder (b) wenn der Kunde die Gebühren nicht unverzüglich bezahlt; (ii) (a) Der Kunde ist nicht in der Lage, seine Schulden bei Fälligkeit zu bezahlen, geht in Konkurs oder nimmt Verhandlungen mit seinen Gläubigern auf oder geht in Liquidation oder Verwaltung oder lässt einen Empfänger oder Verwaltungsempfänger über alle oder einen von ihnen ernennen sein Vermögen oder wird aufgelöst; oder (b) ein Gerichtsvollzieher oder ein anderer Beamter die Waren des Kunden gemäß einer gerichtlichen Anordnung anbringt, abtritt oder beschlagnahmt oder gegebenenfalls eine Pfändung gegen eines seiner Vermögenswerte erhebt oder versucht oder in einem der Fälle von (ii ) (a) oder (b) ein analoges Ereignis eintritt; oder (iii) Ricoh wird bewusst, dass alle Informationen oder Daten, die der Kunde vor Abschluss und / oder während der Erfüllung dieser Vereinbarung geliefert hat, in wesentlicher Hinsicht falsch waren.
14.2 Im Falle einer Kündigung gemäß Ziffer 14.1 zahlt der Kunde Ricoh unverzüglich: (i) alle Rückstände von Gebühren und sonstigen fälligen Beträgen; zuzüglich (ii) einer Summe in Höhe aller Arbeits-, Verwaltungs-, Neben-, gestrandeten und / oder Abwicklungskosten, die Ricoh bei der Einstellung der Dienste und / oder dieser Vereinbarung entstehen und / oder entstehen sollen. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass diese Summe eine echte Vorausschätzung der Verluste von Ricoh darstellt, die sich aus der Beendigung dieser Vereinbarung ergeben.
14.3 Jede Partei kann die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung mit sofortiger Wirkung auf schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt und wenn eine solche Verletzung Abhilfe schaffen kann, sofern sie die andere Partei in benachrichtigt hat Schreiben des Verstoßes und gegeben der anderen Partei mindestens 30 Tage, um den Verstoß zu beheben.
14.4 Nach Beendigung dieser Vereinbarung bleiben die Klauseln 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 14.2 und 15 sowie alle anderen Klauseln, die die Kündigung überleben sollen, in Kraft.
15. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
15.1 Diese Vereinbarung stellt das gesamte Verständnis zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Vereinbarungen und Mitteilungen in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen. Der Kunde erkennt an, dass er sich nicht auf Erklärungen, Zusagen oder Zusicherungen verlassen hat, die im Namen von Ricoh abgegeben wurden und nicht in dieser Vereinbarung aufgeführt sind. Jede vom Kunden erteilte Bestellung dient ausschließlich Verwaltungszwecken und keine ihrer Geschäftsbedingungen hat gegen Ricoh irgendeine Kraft oder Wirkung. Es wird nicht davon ausgegangen, dass andere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen die Parteien in Bezug auf diese Vereinbarung binden. Nichts in dieser Klausel 15.1 wird so ausgelegt oder ausgelegt, dass die Haftung einer Person für Betrug oder betrügerische Falschdarstellung eingeschränkt oder ausgeschlossen wird.
15.2 Diese Vereinbarung darf nur durch gegenseitige schriftliche Vereinbarung geändert oder ergänzt werden, die von den Zeichnungsberechtigten beider Parteien unterzeichnet wurde.
15.3 Außer in Bezug auf einen in Ziffer 13.2 genannten Abtretungsempfänger oder Subunternehmer und / oder in den nachstehenden Absätzen (i) und (ii) vereinbaren die Parteien hiermit, dass eine Person, die nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung ist, kein Recht dazu hat das Vertragsgesetz (Rechte Dritter) von 1999 oder ein analoges Gesetz in einem relevanten Gerichtsstand und: (i) Ricoh UK Products Limited schließt diesen Vertrag für sich selbst und zum Nutzen seiner verbundenen Unternehmen ab, von denen jedes den Vorteil von und hat wird berechtigt sein, die Bestimmungen dieser Vereinbarung durchzusetzen.
(ii) Abweichend von Ziffer 15.3 (i) kann (i) Ricoh UK Products Limited diese Vereinbarung ohne Zustimmung eines verbundenen Unternehmens kündigen und / oder ändern und / oder auf die Zeit verzichten.
(ii) Zustimmungen, Genehmigungen oder Mitteilungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung erteilt werden sollen, müssen nur von Ricoh UK Products Limited und nicht von einem verbundenen Unternehmen erteilt werden. und
(iii) Der Kunde ist nur berechtigt, die Bestimmungen dieser Vereinbarung gegen Ricoh UK Products Limited durchzusetzen und / oder Ansprüche in Bezug auf diese Vereinbarung gegen Ricoh UK Products Limited (und nicht gegen ein verbundenes Unternehmen) geltend zu machen.
15.4 Sofern relevant, haben in dieser Klausel 15.4 verwendete Begriffe mit Großbuchstaben die Bedeutung, die in den geltenden Datenschutzgesetzen definiert oder interpretiert wird, einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 und des UK Data Protection Act 2018. Der Kunde autorisiert Die Subunternehmer von Ricoh und Ricoh erheben und verarbeiten die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen: (i) soweit dies erforderlich ist, damit Ricoh seinen Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung nachkommt; (ii) Ricoh die Vermarktung ähnlicher Dienstleistungen und / oder Waren an den Kunden und seine verbundenen Unternehmen zu ermöglichen, sofern diese Vermarktung den geltenden Gesetzen entspricht; und / oder (iii) um die Technologie und Dienstleistungen von Ricoh zu verbessern. Unbeschadet des Vorstehenden erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Ricoh die persönlichen Daten der Mitarbeiter des Kunden und der Mitarbeiter der verbundenen Unternehmen des Kunden innerhalb und außerhalb des EWR verarbeiten kann. Ricoh trifft angemessene Vorkehrungen zum Schutz dieser personenbezogenen Daten.
15.5 Wenn sich herausstellt, dass eine Klausel oder ein Teil einer Klausel dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar ist, wird diese Klausel oder dieser Teil im erforderlichen Umfang abgetrennt und berührt keine anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung, die in vollem Umfang in Kraft bleiben.
15.6 Der Verzicht auf einen Verstoß oder Verzug einer Partei gilt nicht als Verzicht auf einen nachfolgenden Verstoß gegen dieselben oder andere Bestimmungen; Eine Verzögerung oder Unterlassung einer Partei bei der Ausübung oder Inanspruchnahme von Rechten, Befugnissen oder Privilegien, die sie hierunter hat oder haben könnte, darf auch nicht als Erwartung einer Verletzung oder eines Versäumnisses der anderen Partei gelten.
15.7 Alle vom Kunden gemäß oder gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu zahlenden Beträge sind ohne Mehrwertsteuer angegeben. Wenn von Ricoh für Mehrwertsteuerzwecke eine Lieferung gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung an den Kunden erfolgt (oder als erfolgt behandelt wird), die der Mehrwertsteuer unterliegt, muss der Kunde einen Betrag zahlen, der dieser Mehrwertsteuer entspricht (zusätzlich zu einer Mehrwertsteuer) sonstige Gegenleistung für die Lieferung) an Ricoh und (sofern gesetzlich vorgeschrieben) Ricoh stellt dem Kunden eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zur Verfügung.
15.8 Wenn eine Steuerbehörde Ricoh mitteilt, dass für Lieferungen im Rahmen dieser Vereinbarung Mehrwertsteuer erhoben wird: (i) Ricoh sendet dem Kunden eine Kopie der Benachrichtigung (falls erhalten) und eine gültige Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. und (ii) der Kunde zahlt Ricoh innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Rechnung einen Betrag in Höhe der fälligen Mehrwertsteuer, für die Ricoh gegenüber der Steuerbehörde verantwortlich ist.
15.9 Jede zuzustellende Mitteilung erfolgt schriftlich und wird dem Empfänger an die in der Auftragsannahme angegebene Adresse per Einschreiben zugestellt.
15.10 Überschriften zu Klauseln dienen nur der Information und Identifizierung.
15.11 Vorbehaltlich Ziffer 15.12 unterliegen diese Vereinbarung und alle nicht vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus oder in Verbindung mit ihr ergeben, englischem Recht und werden gemäß diesem ausgelegt. Die Parteien unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England.
15.12 Jede Partei kann bei jedem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung oder eine andere vorläufige Schutzmaßnahme beantragen.
ZEITPLAN 1: DEFINITIONEN
Wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert:
„Verbundene Unternehmen“: bezeichnet in Bezug auf eine Person von Zeit zu Zeit ihre Mutterunternehmen, ihre Tochterunternehmen und die Tochterunternehmen eines ihrer Mutterunternehmen, wobei „Mutterunternehmen“ und „Tochterunternehmen“ die in dargelegten Bedeutungen haben Abschnitt 1162 Companies Act 2006.
“Vereinbarung”: bezeichnet den Vertrag zwischen Ricoh UK Products Limited und dem Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen, der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält und gemäß Abschnitt 3.8 oben geschlossen wurde.
„Nebenkosten“ sind Verpackungs-, Versicherungs-, Transport-, Versand- und / oder Lieferkosten.
“Hintergrund des geistigen Eigentums”: bedeutet: (i) alle Rechte an geistigem Eigentum an der Technologie; und (ii) alle Rechte an geistigem Eigentum, die Ricoh vor oder nach dem Datum dieser Vereinbarung von Dritten gehört, entwickelt und / oder lizenziert hat.
“Gebühren”: bezeichnet die Zahlung (en), die Ricoh UK Products Limited für die Erbringung der in der Auftragsannahme angegebenen Dienstleistungen geschuldet werden, sowie etwaige vom Kunden zusätzlich zu zahlende Nebenkosten.
“Vertrauliche Informationen”: alle Informationen, die: (i) schriftlich als vertraulich gekennzeichnet sind und vom Kunden von Ricoh oder von Ricoh vom Kunden erhalten werden; (ii) dem Kunden direkt oder indirekt von Ricoh vor oder nach dem Datum des Inkrafttretens mitgeteilt wurden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Erörterung künftiger Produkte oder Dienstleistungen von Ricoh; oder (iii) von einer der Parteien im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erstellt wurden und die ihrer Natur nach vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte, Methoden, technischen Kenntnisse und Informationen von Ricoh an geistigem Eigentum (einschließlich, aber nicht) beschränkt auf technische Kenntnisse oder Informationen über die Technologie, die der Kunde durch den Erhalt der Dienstleistungen oder durch die in Abschnitt 10.1.1) vorgesehene Zusammenarbeit und / oder Preisgestaltung erworben oder erworben hat.
“Kunde”: bezeichnet die juristische Person des Kunden, die in der Auftragsannahme als Kunde bestätigt wird.
“Kundeneigentum”: (i) Materialien und / oder (ii) Gegenstände, die gemäß dieser Vereinbarung vollständig bezahlt wurden.
„Design“: bezeichnet das Dokument oder die elektronische Datei, die Ricoh zur Durchführung eines vom Kunden angeforderten Drucks verwendet: (i) das Original-Design; und / oder (ii) das modifizierte Design.
„Datum des Inkrafttretens“: erhält die in Abschnitt 3.8 angegebene Bedeutung.
„Rechte an geistigem Eigentum“: alle geistigen und / oder gewerblichen Schutzrechte jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, ergänzende Schutzzertifikate, Rechte an Know-how, eingetragene Marken, eingetragene Geschmacksmuster, nicht eingetragene Geschmacksmusterrechte, nicht eingetragene Marken, Rechte um Weitergabe oder unlauteren Wettbewerb und Urheberrecht (ob in Zeichnungen, Plänen, Spezifikationen, Designs, Software oder auf andere Weise), Datenbankrechte, Topografierechte, Rechte an Erfindungen, Entdeckungen und / oder Prozessen sowie Anträge auf und Rechte zur Anwendung zu verhindern für alle oben genannten Punkte, jeweils im Vereinigten Königreich und in allen anderen Ländern der Welt sowie zusammen mit allen Erneuerungen, Erweiterungen, Fortsetzungen, Abteilungen, Neuauflagen, erneuten Prüfungen und Ersetzungen.
“Objekt”: bezeichnet ein dreidimensionales Objekt, das aus dem Entwurf erstellt wurde.
„Haftung“: Haftung aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, sei es aufgrund von Verträgen, unerlaubter Handlung, falscher Darstellung, Rückerstattung, gesetzlich oder anderweitig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Haftung, die sich aus einem Verstoß gegen oder einer Nichterfüllung von oder ergibt Mangel oder Verzögerung bei der Erfüllung einer der Verpflichtungen einer Partei aus dem Vertrag in jedem Fall, wie auch immer verursacht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, wenn durch Fahrlässigkeit verursacht.
“Verluste”: alle direkten Verluste; Haftung; Kosten; Schäden und / oder Kosten, die einer Partei (und / oder ihren verbundenen Unternehmen) entstehen oder entstehen werden; alle Ansprüche oder Verfahren, Untersuchungen und / oder behördlichen Maßnahmen, die von einer Person und / oder einer Aufsichtsbehörde gegen diese Partei (und / oder ihre verbundenen Unternehmen) erhoben, erhoben oder angedroht werden; und alle direkten Verluste, Haftungen, Kosten, Schäden und / oder Kosten, die dieser Partei (und / oder ihren verbundenen Unternehmen) durch die Verteidigung oder Begleichung eines solchen tatsächlichen oder drohenden Anspruchs oder Verfahrens entstehen oder entstehen werden.
“Materialien”: bezeichnet die Dokumente oder sonstigen Materialien (falls vorhanden), die der Kunde Ricoh in einem physischen oder elektronischen Format zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen durch Ricoh zur Verfügung stellt, die das Originaldesign umfassen können (aber nicht darauf beschränkt sind), die jedoch wird die Rohstoffe nicht enthalten.
„Geändertes Design“: bezeichnet das von Ricoh aufgrund der Leistung der Dienste geänderte Originaldesign.
“Bestellung”: bezeichnet eine Bestellung des Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen durch Ricoh an den Kunden, die schriftlich über die Online-Bestellfunktion erfolgt, auf die über die Ricoh-Website oder über andere für Ricoh akzeptable Kommunikationsmittel zugegriffen werden kann.
“Auftragsannahme”: bezeichnet die schriftliche Annahme eines Auftrags durch Ricoh.
„Originaldesign“ bezeichnet jedes Design, Produkt, Material, Gegenstand oder Objekt, das vom Kunden erstellt oder lizenziert und vom Kunden Ricoh zur Verfügung gestellt wurde, um von Ricoh als Teil der vom Kunden schriftlich festgelegten Leistung von Ricoh verwendet zu werden und / oder Ricoh vom Kunden anderweitig zur Verfügung gestellt.
„Drucken“: bezeichnet die Services zur Herstellung eines Artikels aus einem Design unter Verwendung der additiven Fertigungstechnologie.
„Rohstoffe“ bezeichnet alle Rohstoffe, die von Ricoh bereitgestellt und zur Erzeugung des Artikels verwendet werden.
“Ricoh”: bezeichnet Ricoh UK Products Limited und / oder seine verbundenen Unternehmen (sofern der Kontext dies zulässt).
„Ricoh UK Products Limited“: Ricoh UK Products Limited (eingetragene Nummer 01763860) mit Sitz in Priorslee, Telford, Shropshire TF2 9NS.
“Ricoh-Website”: bezeichnet die Ricoh-Website unter https://rapidfab.ricoh-europe.com/
“Rechte” bezeichnet Rechte, Titel und Interessen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechte an geistigem Eigentum).
“Dienstleistungen”: bezeichnet die Dienstleistungen, die Ricoh dem Kunden gemäß einer Auftragsannahme erbringt oder erbringt, unabhängig davon, ob es sich um Druck-, Beratungs-, Design-, Nachbearbeitungsdienste und / oder andere in der Auftragsannahme angegebene Dienstleistungen handelt.
„Steuerbehörde“: jede Behörde des Vereinigten Königreichs oder anderswo, die befugt ist, Steuern zu erheben, zu erheben oder zu erheben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf HMRC.
„Technologie“ bezeichnet die Technologie, Software, Ausrüstung, den Betrieb und / oder andere Aspekte, die Ricoh bei der Erbringung der Dienstleistungen und / oder bei der Erbringung anderer additiver Fertigungsdienstleistungen für andere Kunden umfasst und / oder verwendet, sowie alle Verbesserungen, die sich daraus ergeben Achtung und / oder Bezug auf diese Technologie (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Ziffer 10.1.1), jedoch zur Vermeidung von Zweifeln, ohne Berücksichtigung des Entwurfs.
„Mehrwertsteuer“: bezeichnet die Mehrwertsteuer des Vereinigten Königreichs oder eine ähnliche Umsatzsteuer, die in einem anderen Land erhoben wird.
Version 2.0: Juli 2019